§1
Spielbetrieb
Im Schachbezirk 1 Nord werden regelmäßig folgende Turniere ausgetragen:
- Mannschaftsmeisterschaft
- Einzelmeisterschaft
- Mannschaftsblitzmeisterschaft
- Einzelblitzmeisterschaft
§2
Spielberechtigung
Die Spielberechtigung für sämtliche in §1 aufgeführten
Einzelmeisterschaften und Mannschaftskämpfe regelt sich nach der Spielerpaßordnung
des Deutschen Schachbundes
in der jeweils gültigen
Fassung.
Vorläufige Spielgenehmigungen werden durch die Paßstelle des
Landesschachverbandes Schleswig-Holstein erteilt. Ein Spieler darf aber erst
dann eingesetzt werden, wenn die Nachmeldung in schriftlicher Form durch den
Turnierleiter veröffentlicht worden ist.
Es dürfen nur Spieler gemeldet werden, die dem betreffenden Verein als
Mitglied angehören. Eingesetzt werden dürfen nur die gemeldeten Spieler, die
in der laufenden Spielsaison (1.Oktober-30.September des nächsten Jahres) nicht
in Mannschaftskämpfen für einen anderen Verein - auch nicht für einen anderen
Verein eines anderen Verbandes - gespielt haben. Diese Regelung bezieht sich auf
offizielle Mannschaftskämpfe, nicht auf Freundschaftskämpfe.
Wechselt ein Spieler von einem anderen Landesverband nach Schleswig-Holstein,
so ist er in den Mannschaftskämpfen nach einer dreimonatigen Sperre (gerechnet
von seinem letzten offiziellen Mannschaftskampf an) bzw. Vom folgenden 1.Oktober
an spielberechtigt. Entsprechendes gilt bei dem Zuzug aus dem Ausland.
§3
Mannschaftsmeisterschaft
- Bezirksliga
Die Bezirksliga ist die höchste Klasse im Bezirk.
Melden mehr als 16 Mannschaften für den Spielbetrieb im Bezirk, so spielen
10 Mannschaften in der Bezirksliga. Melden 16 oder weniger Mannschaften für den
Spielbetrieb im Bezirk so spielen 8 Mannschaften in der Bezirksliga. In einer
einfachen Punktrunde wird der Meister des Bezirks ermittelt.
Die letztplazierte Mannschaft steigt grundsätzlich ab. Im übrigen richtet
sich die Zahl der Absteiger entsprechend dem Abstieg aus der Verbandsliga
b.z.w. nach der Anzahl der Meldungen für die nächste Spielzeit.
Es dürfen mehr als eine Mannschaft eines Vereins teilnehmen.
- Bezirksklasse
Alle Mannschaften die nicht für die Bezirksliga oder eine höhere Liga
spielberechtigt sind, spielen in der Bezirksklasse. Die Vereine dürfen mehr als
eine Mannschaft melden.
Es wird in einfacher Punktrunde die beste Mannschaft ermittelt; diese steigt
in die Bezirksliga auf.
Im übrigen regelt sich die Zahl der Aufsteiger entsprechend dem Auf- und
Abstieg aus den höheren Spielklassen.
§4
Mannschaftsmeisterschaft-allgemeines-
(gilt für die in §3 genannten Mannschaftskämpfe.)
a) An den Mannschaftskämpfen dürfen nur reine Vereinsmannschaften
teilnehmen. Jede Mannschaft besteht aus 8 Spielern (Bezirksliga) bzw. 5 Spielern
(Bezirksklasse). Verzichtet ein Aufsteiger auf seine Teilnahme, dann rückt die
nächstplazierte Mannschaft nach.
b) Die Spielpaarungen werden jährlich ausgelost. Die Spieltermine werden auf
der Bezirksversammlung verbindlich festgesetzt.
Die Spielpaarungen mit zwei Mannschaften eines Vereins sind so zu legen, daß
sie in der 1.Runde ausgetragen werden. Eine Spielverlegung auf einen späteren
Termin ist für diese Mannschaften nicht möglich.
Die Termine werden in der Regel auf einen Sonntag gelegt, doch können sich
die beteiligten Mannschaften auf einen früheren Termin einigen. Spätere
Spieltage dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Bezirksturnierleiters
vereinbart werden. Erzielen die Vereine wegen der Verlegung keine Einigung, so
gilt der angesetzte Termin.
Spielbeginn ist grundsätzlich 10:00 Uhr, wenn nicht eine andere Zeit
zwischen den Vereinen abgesprochen ist. Spätestmöglicher Spielbeginn ist 11:00
Uhr. Der gastgebende Verein ist für den pünktlichen Spielbeginn
verantwortlich.
c) Jede Mannschaft nominiert einen Mannschaftsführer, der nicht in der
betreffenden Mannschaft zu spielen braucht, aber vor Kampfbeginn bekannt gemacht
werden muß.
Die Mannschaftsführer bilden die Kampfleitung und treffen alle notwendigen
Entscheidungen. Eine Einigung der beteiligten Mannschaften (Vereine) auf einen
neutralen Kampfleiter ist zulässig und möglichst anzustreben.
d) Die Vereine melden bis zum Tag der Jahreshauptversammlung dem
Bezirksturnierleiter
8 Stamm- und bis zu 12 Ersatzspieler in festgelegter Rangfolge. Nach diesem
Termin ist eine Änderung der Rangfolge, soweit sie nicht durch die
Nachmeldungen bedingt ist, nicht mehr möglich.
Spieler, die mehr als zweimal für eine Mannschaft nominiert worden sind, dürfen
für untere Mannschaften nicht mehr eingesetzt werden. Maßgebender Zeitpunkt
ist der Tag, an dem der Spieler zum dritten Mal eingesetzt (nominiert) wurde.
Nachmeldungen können nur bis zum 31.12. der laufenden Saison erfolgen.
Nachgemeldete Spieler dürfen erst eingesetzt werden, wenn der Gegner vom
Bezirksturnierleiter schriftlich (Einzel- oder Rundschreiben) informiert worden
sind. Es dürfen maximal 5 Spieler nachgemeldet werden.
Die Mannschaftsführer haben sich vor Beginn der Wettkämpfe davon zu überzeugen,
daß die Aufstellung in Übereinstimmung mit der Turnierordnung erfolgt ist.
Proteste nach Beginn des Kampfes sind ausgeschlossen, es sei denn, daß dem
Mannschaftsführer die Nichtspielberechtigung eines gegnerischen Spielers nicht
bekannt sein konnte. (Als bekannt gelten die Rundschreiben des Turnierleiters
und des Landesverbandes sowie sonstige schriftliche Mitteilungen von diesen
Stellen.) Verstöße gegen die Turnierordnung in der Mannschaftsaufstellung, die
dem Turnierleiter bekannt werden, sind von diesem zu ahnden. Letzteres gilt
nicht, wenn mehr als 4 Wochen nach der betreffenden Spielrunde verstrichen sind.
Jeder Spieler kann in der laut Terminplan numerisch gleichen Spielrunde nur
in einer Mannschaft eingesetzt werden. Dies gilt auch für Spielrunden höherer
Spielklassen.
Wird ein, für den Verein nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt, ahndet
der Turnierleiter den Verstoß gegen die Turnierordnung wie folgt:
- Der Verein, der einen nicht spielberechtigten Spieler einsetzt, hat das
Spiel mit 0:2 Punkten und mit 0:8 Brettpunkten verloren.
- Dem anderen Verein werden die Brettpunkte gutgeschrieben, die der nicht
spielberechtigte Spieler erzielt hat.
(Beispiel : n.spb. Spieler gewinnt:
Gutschrift 1
Brettpunkt
n.spb. Spieler remisiert:
Gutschrift 0,5 Brettpunkte
n.spb. Spieler verliert:
Gutschrift - Keine -
e)Ein gewonnener Mannschaftskampf zählt zwei Mannschaftspunkte, ein
unentschiedener Mannschaftskampf zählt einen Mannschaftspunkt, ein verlorener
Mannschaftskampf zählt 0 Mannschaftspunkte. Bei Punktgleichheit wird über Auf-
und Abstieg und Titel ein Stichkampf, entsprechend der Landesturnierordnung, zur
Entscheidung angesetzt.
f)Eine Mannschaft gilt mit 4 (3 in der Bezirksklasse) Spielern als
angetreten. Zulässig ist das Offenlassen einzelner Bretter unter Namensnennung
der eingesetzten Spieler. Lassen beide Mannschaften derart das gleiche Brett
offen, so wird dieses Brett für den Wettkampf nicht gewertet.
g)Der Verein, der in der Paarungstabelle zuerst genannt wird, hat Heimrecht
und spielt an den Brettern mit gerader Zahl mit weiß.
h)Der gastgebende Verein ist verpflichtet, zu allen Kämpfen ausreichendes
Spiel- und Schreibmaterial sowie Schachuhren zur Verfügung zu stellen.
Eventuelle
Schwierigkeiten wegen fehlenden Materials oder auch wegen des Spiellokals gehen
immer zu Lasten des Gastgebers.
i)Tritt eine Mannschaft nicht an, so verliert sie den Kampf mit 0:8 (0:5)
Brettpunkten.
Nicht angetreten ist eine Mannschaft, wenn sie eine Stunde nach dem
vereinbartem Spielbeginn nicht erschienen ist. Bei schuldhaften Nichtantreten
einer Mannschaft ist eine Strafe an die Bezirkskasse zu zahlen in Höhe von:
- 100,-€ für Mannschaften der Bezirksliga
- 50,-€ für Mannschaften der Bezirksklasse
- 25,-€ für Mannschaften der Bezirksklasse, sofern sie neu gegründet
wurden und im 1.Jahr der Bezirksklasse angehören.
Tritt eine Mannschaft zweimal nicht an, so scheidet sie aus dem Turnier aus
und wird in die nächsttiefere Klasse zurückversetzt. Handelt es sich um eine
Mannschaft aus der Bezirksklasse, so darf der Verein in der nachfolgenden
Spielzeit diese Mannschaft nicht für diese Spielklasse melden.
Tritt eine Mannschaft zurück, ist eine Strafe an die Bezirkskasse zu zahlen
in Höhe von:
- 150.-€ für Mannschaften der Bezirksliga
- 75.-€ für Mannschaften der Bezirksklasse
- 37,50.-€ für Mannschaften der Bezirksklasse, sofern sie neu gegründet
wurden und im 1.Jahr der Bezirksklasse angehören.
Sollte eine Mannschaft bereits wegen schuldhaften Nichtantreten bestraft
worden sein, so kann dieser Betrag hier gegengerechnet werden.
Entschuldigtes Fernbleiben durch "Höhere Gewalt" wird vom
Turnierleiter nur noch dann anerkannt, wenn eine Anreise mit öffentlichen
Verkehrsmitteln nicht möglich war.
In anderen Fällen höherer Gewalt, durch beispielsweise Glatteis, ist eine
Spielverlegung von max. 1,5Std. möglich, aber nur dann, wenn der
Bezirksturnierleiter bis spätestens 9:00 Uhr hierüber in Kenntnis gesetzt
wird.
j) Treten Mannschaften zurück, so werden die bisherigen Ergebnisse
annulliert, wenn weniger als 50% der zu spielenden Kämpfe beendet sind.
Sind dagegen 50% der Kämpfe oder mehr ausgetragen, so erhalten die
restlichen Gegner pro Mannschaft je 2 Mannschaftspunkte gutgeschrieben. Die
Brettpunktverteilung regelt sich wie unter i).
k) Der gastgebende Verein meldet zum frühestmöglichen Zeitpunkt (spätestmöglicher
Zeitpunkt ist 19:00 Uhr des Spieltages), dem Turnierleiter telefonisch das
Mannschafts- und die Einzelergebnisse. Die von beiden Mannschaftsführern
unterschriebene Spielberichtskarte ist spätestens am nächsten Tag (Datum des
Poststempels) dem Turnierleiter zu senden.
l) Die Bedenkzeit beträgt 2 Stunden für 40 Züge (Zeitkontrolle) und 60
Minuten für den Rest der Partie.
§5
Einzelmeisterschaft
Die Bezirkseinzelmeisterschaft wird an einem Tag in Form eines
Schnellturniers durchgeführt. Es gelten die allgemeinen Regeln eines
Schnellturniers, die vor dem Turnier schriftlich ausgehängt werden.
Teilnahmeberechtigt sind Schachspieler, die Mitglied eines Vereins des
Bezirks 1 Nord sind. Die Meisterklasse ist auf 24 Spieler begrenzt.
Es wird nach Schweizer System gespielt. Bei Punktgleichheit erfolgt die
Entscheidung durch mindestens zwei Blitzpartien.
Es obliegt dem Turnierleiter, ob aufgrund der Teilnehmerzahl eine Einteilung
in Gruppen entsprechend der DWZ vorgenommen wird.
§6
Mannschaftsblitzmeisterschaft
Es dürfen nur reine Vereinsmannschaften teilnehmen. Eine Mannschaft besteht
aus 4 Spielern. Ein Reservespieler ist zugelassen.
Es obliegt dem Bezirksturnierleiter, zu bestimmen, ob aufgrund der Meldungen
Vorrunden gebildet bzw. In einfacher oder doppelter Punktrunde der Sieger
ausgespielt wird.
§7
Einzelblitzmeisterschaft
Es gelten die Regeln der Fide. Teilnahmeberechtigt sind nur Schachspieler,
die Mitglied eines Vereins des Bezirks 1 Nord sind.
Die Einteilung der Klassen, falls erforderlich, erfolgt durch den
Bezirksturnierleiter entsprechend der Meldungen.
Um den Titel ist bei Punktgleichheit ein Stichkampf durchzuführen, (erste
gewonnene Partie entscheidet)!
§8
Für alle Turniere, einschließlich der Mannschaftskämpfe auf Bezirksebene,
gilt grundsätzlich die Turnierordnung des Landesschachverbandes in der Jeweils
gültigen Fassung, sofern diese Turnierordnung nichts anderes bestimmt.
§9
Spielregeln und Spielweisen
Es gilt der §8 der Landesturnierordnung.
§10
Jugendliche können an allen Bezirksmeisterschaften der Senioren teilnehmen.
§11
Einsprüche und Proteste
Für die Turniere gemäß §1b),1c),und1d), gilt §10 der
Landesturnierordnung. Bei den unter § 3a und 3b genannten Mannschaftskämpfen müssen
alle Einsprüche und Proteste binnen 3 Tagen (Poststempel) an den
Bezirksturnierleiter schriftlich mit Begründung eingesandt werden. Dieser
entscheidet in erster Instanz.
Gegen die Entscheidung des Bezirksturnierleiters kann, unter gleichzeitiger
Einzahlung der Prozeßgebühr von 75.-€ auf das Konto des Turnierleiters
innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Entscheidung Einspruch beim
Schiedsgericht (§12) über die Anschrift des Bezirksturnierleiters erhoben
werden. Bei Ablehnung des Protestes verfällt die Protestgebühr; bei Stattgabe
oder teilweiser Stattgabe wird sie zurückerstattet. Gegen die Entscheidung des
Schiedsgerichts besteht keine Einspruchmöglichkeit.
§12
Schiedsgericht
Das Schiedsgericht besteht aus drei Personen sowie zwei Vertretern, die von
der Bezirksversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Das
Schiedsgericht entscheidet mit einfacher Mehrheit.
§13
Schlußbestimmungen
Diese Turnierordnung gilt ab dem 01.10.1996.
Änderungen sind nur durch Beschlüsse der Bezirksversammlung möglich.
