Turnierordnung

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§1

Spielbetrieb

Im Schachbezirk 1 Nord werden regelmäßig folgende Turniere ausgetragen:

  1. Mannschaftsmeisterschaft
  2. Einzelmeisterschaft
  3. Mannschaftsblitzmeisterschaft
  4. Einzelblitzmeisterschaft

§2

Spielberechtigung

Die Spielberechtigung für sämtliche in §1 aufgeführten Einzelmeisterschaften und Mannschaftskämpfe regelt sich nach der Spielerpaßordnung des Deutschen Schachbundes in der jeweils gültigen Fassung.

Vorläufige Spielgenehmigungen werden durch die Paßstelle des Landesschachverbandes Schleswig-Holstein erteilt. Ein Spieler darf aber erst dann eingesetzt werden, wenn die Nachmeldung in schriftlicher Form durch den Turnierleiter veröffentlicht worden ist.

Es dürfen nur Spieler gemeldet werden, die dem betreffenden Verein als Mitglied angehören. Eingesetzt werden dürfen nur die gemeldeten Spieler, die in der laufenden Spielsaison (1.Oktober-30.September des nächsten Jahres) nicht in Mannschaftskämpfen für einen anderen Verein - auch nicht für einen anderen Verein eines anderen Verbandes - gespielt haben. Diese Regelung bezieht sich auf offizielle Mannschaftskämpfe, nicht auf Freundschaftskämpfe.

Wechselt ein Spieler von einem anderen Landesverband nach Schleswig-Holstein, so ist er in den Mannschaftskämpfen nach einer dreimonatigen Sperre (gerechnet von seinem letzten offiziellen Mannschaftskampf an) bzw. Vom folgenden 1.Oktober an spielberechtigt. Entsprechendes gilt bei dem Zuzug aus dem Ausland.

§3

Mannschaftsmeisterschaft

  1. Bezirksliga

Die Bezirksliga ist die höchste Klasse im Bezirk.

Melden mehr als 16 Mannschaften für den Spielbetrieb im Bezirk, so spielen 10 Mannschaften in der Bezirksliga. Melden 16 oder weniger Mannschaften für den Spielbetrieb im Bezirk so spielen 8 Mannschaften in der Bezirksliga. In einer einfachen Punktrunde wird der Meister des Bezirks ermittelt.

Die letztplazierte Mannschaft steigt grundsätzlich ab. Im übrigen richtet sich die Zahl der Absteiger entsprechend dem Abstieg aus der Verbandsliga b.z.w. nach der Anzahl der Meldungen für die nächste Spielzeit. Es dürfen mehr als eine Mannschaft eines Vereins teilnehmen.

  1. Bezirksklasse

Alle Mannschaften die nicht für die Bezirksliga oder eine höhere Liga spielberechtigt sind, spielen in der Bezirksklasse. Die Vereine dürfen mehr als eine Mannschaft melden.

Es wird in einfacher Punktrunde die beste Mannschaft ermittelt; diese steigt in die Bezirksliga auf.

Im übrigen regelt sich die Zahl der Aufsteiger entsprechend dem Auf- und Abstieg aus den höheren Spielklassen.

§4

Mannschaftsmeisterschaft-allgemeines-

(gilt für die in §3 genannten Mannschaftskämpfe.)

a) An den Mannschaftskämpfen dürfen nur reine Vereinsmannschaften teilnehmen. Jede Mannschaft besteht aus 8 Spielern (Bezirksliga) bzw. 5 Spielern (Bezirksklasse). Verzichtet ein Aufsteiger auf seine Teilnahme, dann rückt die nächstplazierte Mannschaft nach.

b) Die Spielpaarungen werden jährlich ausgelost. Die Spieltermine werden auf der Bezirksversammlung verbindlich festgesetzt.

Die Spielpaarungen mit zwei Mannschaften eines Vereins sind so zu legen, daß sie in der 1.Runde ausgetragen werden. Eine Spielverlegung auf einen späteren Termin ist für diese Mannschaften nicht möglich.

Die Termine werden in der Regel auf einen Sonntag gelegt, doch können sich die beteiligten Mannschaften auf einen früheren Termin einigen. Spätere Spieltage dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Bezirksturnierleiters vereinbart werden. Erzielen die Vereine wegen der Verlegung keine Einigung, so gilt der angesetzte Termin.

Spielbeginn ist grundsätzlich 10:00 Uhr, wenn nicht eine andere Zeit zwischen den Vereinen abgesprochen ist. Spätestmöglicher Spielbeginn ist 11:00 Uhr. Der gastgebende Verein ist für den pünktlichen Spielbeginn verantwortlich.

c) Jede Mannschaft nominiert einen Mannschaftsführer, der nicht in der betreffenden Mannschaft zu spielen braucht, aber vor Kampfbeginn bekannt gemacht werden muß.

Die Mannschaftsführer bilden die Kampfleitung und treffen alle notwendigen Entscheidungen. Eine Einigung der beteiligten Mannschaften (Vereine) auf einen neutralen Kampfleiter ist zulässig und möglichst anzustreben.

d) Die Vereine melden bis zum Tag der Jahreshauptversammlung dem Bezirksturnierleiter

8 Stamm- und bis zu 12 Ersatzspieler in festgelegter Rangfolge. Nach diesem Termin ist eine Änderung der Rangfolge, soweit sie nicht durch die Nachmeldungen bedingt ist, nicht mehr möglich.

Spieler, die mehr als zweimal für eine Mannschaft nominiert worden sind, dürfen für untere Mannschaften nicht mehr eingesetzt werden. Maßgebender Zeitpunkt ist der Tag, an dem der Spieler zum dritten Mal eingesetzt (nominiert) wurde.

Nachmeldungen können nur bis zum 31.12. der laufenden Saison erfolgen. Nachgemeldete Spieler dürfen erst eingesetzt werden, wenn der Gegner vom Bezirksturnierleiter schriftlich (Einzel- oder Rundschreiben) informiert worden sind. Es dürfen maximal 5 Spieler nachgemeldet werden.

Die Mannschaftsführer haben sich vor Beginn der Wettkämpfe davon zu überzeugen, daß die Aufstellung in Übereinstimmung mit der Turnierordnung erfolgt ist.

Proteste nach Beginn des Kampfes sind ausgeschlossen, es sei denn, daß dem Mannschaftsführer die Nichtspielberechtigung eines gegnerischen Spielers nicht bekannt sein konnte. (Als bekannt gelten die Rundschreiben des Turnierleiters und des Landesverbandes sowie sonstige schriftliche Mitteilungen von diesen Stellen.) Verstöße gegen die Turnierordnung in der Mannschaftsaufstellung, die dem Turnierleiter bekannt werden, sind von diesem zu ahnden. Letzteres gilt nicht, wenn mehr als 4 Wochen nach der betreffenden Spielrunde verstrichen sind.

Jeder Spieler kann in der laut Terminplan numerisch gleichen Spielrunde nur in einer Mannschaft eingesetzt werden. Dies gilt auch für Spielrunden höherer Spielklassen.

Wird ein, für den Verein nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt, ahndet der Turnierleiter den Verstoß gegen die Turnierordnung wie folgt:

  1. Der Verein, der einen nicht spielberechtigten Spieler einsetzt, hat das Spiel mit 0:2 Punkten und mit 0:8 Brettpunkten verloren.
  2. Dem anderen Verein werden die Brettpunkte gutgeschrieben, die der nicht spielberechtigte Spieler erzielt hat.

(Beispiel : n.spb. Spieler gewinnt: Gutschrift 1 Brettpunkt

n.spb. Spieler remisiert: Gutschrift 0,5 Brettpunkte

n.spb. Spieler verliert: Gutschrift - Keine -

e)Ein gewonnener Mannschaftskampf zählt zwei Mannschaftspunkte, ein unentschiedener Mannschaftskampf zählt einen Mannschaftspunkt, ein verlorener Mannschaftskampf zählt 0 Mannschaftspunkte. Bei Punktgleichheit wird über Auf- und Abstieg und Titel ein Stichkampf, entsprechend der Landesturnierordnung, zur Entscheidung angesetzt.

f)Eine Mannschaft gilt mit 4 (3 in der Bezirksklasse) Spielern als angetreten. Zulässig ist das Offenlassen einzelner Bretter unter Namensnennung der eingesetzten Spieler. Lassen beide Mannschaften derart das gleiche Brett offen, so wird dieses Brett für den Wettkampf nicht gewertet.

g)Der Verein, der in der Paarungstabelle zuerst genannt wird, hat Heimrecht und spielt an den Brettern mit gerader Zahl mit weiß.

h)Der gastgebende Verein ist verpflichtet, zu allen Kämpfen ausreichendes Spiel- und Schreibmaterial sowie Schachuhren zur Verfügung zu stellen. Eventuelle Schwierigkeiten wegen fehlenden Materials oder auch wegen des Spiellokals gehen immer zu Lasten des Gastgebers.

i)Tritt eine Mannschaft nicht an, so verliert sie den Kampf mit 0:8 (0:5) Brettpunkten.

Nicht angetreten ist eine Mannschaft, wenn sie eine Stunde nach dem vereinbartem Spielbeginn nicht erschienen ist. Bei schuldhaften Nichtantreten einer Mannschaft ist eine Strafe an die Bezirkskasse zu zahlen in Höhe von:

  1. 100,-€ für Mannschaften der Bezirksliga
  2. 50,-€ für Mannschaften der Bezirksklasse
  3. 25,-€ für Mannschaften der Bezirksklasse, sofern sie neu gegründet wurden und im 1.Jahr der Bezirksklasse angehören.

Tritt eine Mannschaft zweimal nicht an, so scheidet sie aus dem Turnier aus und wird in die nächsttiefere Klasse zurückversetzt. Handelt es sich um eine Mannschaft aus der Bezirksklasse, so darf der Verein in der nachfolgenden Spielzeit diese Mannschaft nicht für diese Spielklasse melden.

Tritt eine Mannschaft zurück, ist eine Strafe an die Bezirkskasse zu zahlen in Höhe von:

  1. 150.-€ für Mannschaften der Bezirksliga
  2. 75.-€ für Mannschaften der Bezirksklasse
  3. 37,50.-€ für Mannschaften der Bezirksklasse, sofern sie neu gegründet wurden und im 1.Jahr der Bezirksklasse angehören.

Sollte eine Mannschaft bereits wegen schuldhaften Nichtantreten bestraft worden sein, so kann dieser Betrag hier gegengerechnet werden.

Entschuldigtes Fernbleiben durch "Höhere Gewalt" wird vom Turnierleiter nur noch dann anerkannt, wenn eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich war.

In anderen Fällen höherer Gewalt, durch beispielsweise Glatteis, ist eine Spielverlegung von max. 1,5Std. möglich, aber nur dann, wenn der Bezirksturnierleiter bis spätestens 9:00 Uhr hierüber in Kenntnis gesetzt wird.

j) Treten Mannschaften zurück, so werden die bisherigen Ergebnisse annulliert, wenn weniger als 50% der zu spielenden Kämpfe beendet sind.

Sind dagegen 50% der Kämpfe oder mehr ausgetragen, so erhalten die restlichen Gegner pro Mannschaft je 2 Mannschaftspunkte gutgeschrieben. Die Brettpunktverteilung regelt sich wie unter i).

k) Der gastgebende Verein meldet zum frühestmöglichen Zeitpunkt (spätestmöglicher Zeitpunkt ist 19:00 Uhr des Spieltages), dem Turnierleiter telefonisch das Mannschafts- und die Einzelergebnisse. Die von beiden Mannschaftsführern unterschriebene Spielberichtskarte ist spätestens am nächsten Tag (Datum des Poststempels) dem Turnierleiter zu senden.

l) Die Bedenkzeit beträgt 2 Stunden für 40 Züge (Zeitkontrolle) und 60 Minuten für den Rest der Partie.

§5

Einzelmeisterschaft

Die Bezirkseinzelmeisterschaft wird an einem Tag in Form eines Schnellturniers durchgeführt. Es gelten die allgemeinen Regeln eines Schnellturniers, die vor dem Turnier schriftlich ausgehängt werden.

Teilnahmeberechtigt sind Schachspieler, die Mitglied eines Vereins des Bezirks 1 Nord sind. Die Meisterklasse ist auf 24 Spieler begrenzt.

Es wird nach Schweizer System gespielt. Bei Punktgleichheit erfolgt die Entscheidung durch mindestens zwei Blitzpartien.

Es obliegt dem Turnierleiter, ob aufgrund der Teilnehmerzahl eine Einteilung in Gruppen entsprechend der DWZ vorgenommen wird.

§6

Mannschaftsblitzmeisterschaft

Es dürfen nur reine Vereinsmannschaften teilnehmen. Eine Mannschaft besteht aus 4 Spielern. Ein Reservespieler ist zugelassen.

Es obliegt dem Bezirksturnierleiter, zu bestimmen, ob aufgrund der Meldungen Vorrunden gebildet bzw. In einfacher oder doppelter Punktrunde der Sieger ausgespielt wird.

§7

Einzelblitzmeisterschaft

Es gelten die Regeln der Fide. Teilnahmeberechtigt sind nur Schachspieler, die Mitglied eines Vereins des Bezirks 1 Nord sind.

Die Einteilung der Klassen, falls erforderlich, erfolgt durch den Bezirksturnierleiter entsprechend der Meldungen.

Um den Titel ist bei Punktgleichheit ein Stichkampf durchzuführen, (erste gewonnene Partie entscheidet)!

§8

Für alle Turniere, einschließlich der Mannschaftskämpfe auf Bezirksebene, gilt grundsätzlich die Turnierordnung des Landesschachverbandes in der Jeweils gültigen Fassung, sofern diese Turnierordnung nichts anderes bestimmt.

§9

Spielregeln und Spielweisen

Es gilt der §8 der Landesturnierordnung.

§10

Jugendliche können an allen Bezirksmeisterschaften der Senioren teilnehmen.

§11

Einsprüche und Proteste

Für die Turniere gemäß §1b),1c),und1d), gilt §10 der Landesturnierordnung. Bei den unter § 3a und 3b genannten Mannschaftskämpfen müssen alle Einsprüche und Proteste binnen 3 Tagen (Poststempel) an den Bezirksturnierleiter schriftlich mit Begründung eingesandt werden. Dieser entscheidet in erster Instanz.

Gegen die Entscheidung des Bezirksturnierleiters kann, unter gleichzeitiger Einzahlung der Prozeßgebühr von  75.-€ auf das Konto des Turnierleiters innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Entscheidung Einspruch beim Schiedsgericht (§12) über die Anschrift des Bezirksturnierleiters erhoben werden. Bei Ablehnung des Protestes verfällt die Protestgebühr; bei Stattgabe oder teilweiser Stattgabe wird sie zurückerstattet. Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts besteht keine Einspruchmöglichkeit.

§12

Schiedsgericht

Das Schiedsgericht besteht aus drei Personen sowie zwei Vertretern, die von der Bezirksversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Das Schiedsgericht entscheidet mit einfacher Mehrheit.

§13

Schlußbestimmungen

Diese Turnierordnung gilt ab dem 01.10.1996.

Änderungen sind nur durch Beschlüsse der Bezirksversammlung möglich.